Haus Rehmgarten
Langer Rehm 16, 24226 Heikendorf
Pflegeheim in Heikendorf (Kreis Plön). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Langer Rehm 16, 24226 Heikendorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stettiner Platz 2-3, 24159 Kiel · 3 km
Mühlenstraße 9, 24235 Laboe · 3 km
Andersenweg 10, 24159 Kiel · 4 km
Steinbergskamp 2, 24232 Schönkirchen · 5 km · barrierefrei
Ostpreußenplatz 33, 24161 Altenholz · 5 km
Klausdorfer Weg 31, 24148 Kiel · 6 km
Charles-Roß-Ring 89-91, 24106 Kiel · 6 km · barrierefrei
Hangstraße 16, 24148 Kiel · 7 km
Blocksberg 9a, 24103 Kiel · 7 km
Peter-Hansen-Straße 128, 24148 Kiel · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.