AWO Seniorenzentrum "Am Tierpark"
Puschkinallee 17, 16278 Angermünde
Pflegeheime in Angermünde (Uckermark). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Puschkinallee 17, 16278 Angermünde
Jägerstraße 1a, 16278 Angermünde · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrich Baumann Siedlung 12;13, 16247 Althüttendorf · 15 km
Brodowiner Straße 16;17, 16248 Oderberg · 16 km · barrierefrei
Siedlung 42, 16259 Bad Freienwalde (Oder) · 17 km · barrierefrei
Glambecker Straße 13a, 16247 Joachimsthal · 17 km
Schwedt/Oder · 19 km
Robert-Koch-Straße 27, 16303 Schwedt/Oder · 19 km
Berliner Straße 137 C, 16303 Schwedt/Oder · 21 km
Krumme Straße 5, 16244 Schorfheide · 22 km
Poratzstraße 48, 16225 Eberswalde · 22 km · barrierefrei
Mauerstraße 17, 16225 Eberswalde · 23 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.