Pro Seniore Residenz Am See
Glambecker Straße 13a, 16247 Joachimsthal
Pflegeheim in Joachimsthal (Barnim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Glambecker Straße 13a, 16247 Joachimsthal
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Friedrich Baumann Siedlung 12;13, 16247 Althüttendorf · 4 km
Krumme Straße 5, 16244 Schorfheide · 8 km
Beethovenstraße 22, 16244 Schorfheide · 14 km · barrierefrei
Mittelweg 3a, 17268 Milmersdorf · 15 km
Lindenstraße 54, 16227 Eberswalde · 16 km · barrierefrei
Poratzstraße 48, 16225 Eberswalde · 16 km · barrierefrei
Lichterfelder Straße 2;3;4, 16227 Eberswalde · 16 km
Puschkinallee 17, 16278 Angermünde · 17 km
Schorfheidestraße 34, 16227 Eberswalde · 17 km
Beeskower Straße 1, 16227 Eberswalde · 17 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.