Seniorenheim Bad Berneck
Am Main 3, 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
Pflegeheim in Bad Berneck im Fichtelgebirge (Landkreis Bayreuth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Main 3, 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
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Depser Rain 15, 95463 Bindlach · 6 km
Goldkronacher Straße 8, 95463 Bindlach · 6 km · barrierefrei
Hirtenackerstraße 45, 95463 Bindlach · 8 km
Bindlach · 8 km · barrierefrei
Kosertal 27, 95339 Wirsberg · 9 km
Ochsenkopfstraße 41, 95493 Bischofsgrün · 10 km · barrierefrei
Heinrich-Fickenscher-Straße 1, 95448 Bayreuth · 12 km
Rot-Kreuz-Platz 1, 95512 Neudrossenfeld · 12 km
Am Hopfenberg 36, 95500 Heinersreuth · 12 km
Lisztstraße 21, 95444 Bayreuth · 13 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.