Bartholomäus Wohnpark
Hirtenackerstraße 45, 95463 Bindlach
Pflegeheime in Bindlach (Landkreis Bayreuth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hirtenackerstraße 45, 95463 Bindlach
Depser Rain 15, 95463 Bindlach
barrierefrei
Goldkronacher Straße 8, 95463 Bindlach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heinrich-Fickenscher-Straße 1, 95448 Bayreuth · 5 km
Lisztstraße 21, 95444 Bayreuth · 6 km
Dr.-Franz-Straße 8, 95445 Bayreuth · 6 km · barrierefrei
Prieserstraße 8, 95444 Bayreuth · 6 km
Moritzhöfen 21a, 95447 Bayreuth · 6 km
Am Hopfenberg 36, 95500 Heinersreuth · 6 km
Geschwister-Scholl-Platz 1, 95445 Bayreuth · 6 km
Schellingstraße 19, 95447 Bayreuth · 6 km
Preuschwitzer Straße 17, 95445 Bayreuth · 7 km · barrierefrei
Am Main 3, 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.