Azurit Seniorenzentrum Bad Köstritz
Werner-Sylten-Straße 11, 07586 Bad Köstritz
Pflegeheim in Bad Köstritz (Greiz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Werner-Sylten-Straße 11, 07586 Bad Köstritz
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Rubitzer Straße 27a, 07548 Gera · 4 km
Berliner Straße 210, 07546 Gera · 6 km · barrierefrei
Berliner Straße 210a, 07546 Gera · 6 km · barrierefrei
Julius-Sturm-Straße 1, 07546 Gera · 6 km · barrierefrei
Robert-Havemann-Straße 12, 07552 Gera · 7 km
Heinrich-Laber-Straße 4, 07548 Gera · 7 km · barrierefrei
Dr.-Virchow-Straße 19, 07548 Gera · 7 km · barrierefrei
Dr.-Virchow-Straße 17, 07548 Gera · 7 km · barrierefrei
Gera · 8 km
De-Smit-Straße 34, 07545 Gera · 8 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.