Schwalbennest
Waltersdorf 39, 07589 Lindenkreuz · barrierefrei
Pflegeheim in Lindenkreuz (Greiz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Waltersdorf 39, 07589 Lindenkreuz · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Tesse 20, 07586 Kraftsdorf · 3 km
Harpersdorfer Straße 96a, 07586 Kraftsdorf · 3 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 16, 07589 Münchenbernsdorf · 3 km
Dr.-Virchow-Straße 19, 07548 Gera · 8 km · barrierefrei
Dr.-Virchow-Straße 17, 07548 Gera · 8 km · barrierefrei
Eisenberger Straße 110, 07629 Hermsdorf · 8 km
Montag bis Freitag: 07:30–16:00 Uhr
Bruno-Brause-Straße 6, 07549 Gera · 9 km · barrierefrei
Lindenplatz 1, 07639 Bad Klosterlausnitz · 9 km · barrierefrei
Rubitzer Straße 27a, 07548 Gera · 9 km
Lusaner Straße 24, 07549 Gera · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.