Betreutes Wohnen Salinencarre
Salinenstraße 20, 74906 Bad Rappenau
Pflegeheime in Bad Rappenau (Landkreis Heilbronn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Salinenstraße 20, 74906 Bad Rappenau
Fronackerstraße 43, 74906 Bad Rappenau
Salinenstraße 26, 74906 Bad Rappenau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Fleckensteinstraße 4, 74206 Bad Wimpfen · 4 km
August-Hermann-Francke-Straße 2, 74928 Hüffenhardt · 6 km
Deutschordenstraße 7/2, 74177 Bad Friedrichshall · 6 km
Schloss Horneck 2, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 6 km
Panoramastraße 28, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 6 km
Kelterplatz 4, 74257 Untereisesheim · 8 km
Hauptstraße 25, 74257 Untereisesheim · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 80, 74912 Kirchardt · 10 km · barrierefrei
Am Bautzenwald 1, 74229 Oedheim · 10 km
Spitalstraße 14/2, 74172 Neckarsulm · 10 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Rappenau
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.