Parkwohnheim St. Vinzenz
Spitalstraße 14/2, 74172 Neckarsulm · barrierefrei
Pflegeheim in Neckarsulm (Landkreis Heilbronn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Spitalstraße 14/2, 74172 Neckarsulm · barrierefrei
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Hauptstraße 25, 74257 Untereisesheim · 3 km · barrierefrei
Kelterplatz 4, 74257 Untereisesheim · 3 km
Deutschordenstraße 7/2, 74177 Bad Friedrichshall · 5 km
Mozartstraße 21, 74072 Heilbronn · 6 km
Im Wannental 1, 74074 Heilbronn · 6 km · barrierefrei
Wollhausstraße 82, 74074 Heilbronn · 6 km
Am Bautzenwald 1, 74229 Oedheim · 6 km
Cäcilienstraße 5, 74072 Heilbronn · 6 km
Beim Wachturm 3, 74189 Weinsberg · 6 km · barrierefrei
Lauterbachweg 4, 74074 Heilbronn · 6 km · barrierefrei
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Neckarsulm
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.