Pflegezentrum am Kurpark
Moschwiger Straße 12, 06905 Bad Schmiedeberg · barrierefrei
Pflegeheime in Bad Schmiedeberg (Wittenberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Moschwiger Straße 12, 06905 Bad Schmiedeberg · barrierefrei
Moschwiger Straße 12, 06905 Bad Schmiedeberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 9, 06901 Kemberg · 12 km
Markt 9, 06901 Kemberg · 12 km · barrierefrei
Gustav-Adolf-Straße 36, 04849 Bad Düben · 14 km
Albert-Schweitzer-Straße 1, 06917 Jessen (Elster) · 20 km · barrierefrei
Nachtigallenweg 23, 06773 Gräfenhainichen · 20 km
Parkstraße 21, 04509 Löbnitz · 21 km
Am Pfarrfeld 13, 06774 Muldestausee · 22 km
Zimmermannstraße 26, 06886 Wittenberg · 22 km
Husarenpark 7, 04860 Torgau · 22 km
Am Alten Bahnhof 10, 06886 Wittenberg · 22 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.