Betreutes Wohnen "Alte Schule" Auerstedt
Mallendorfer Weg 125a, 99518 Bad Sulza
Pflegeheim in Bad Sulza (Landkreis Weimarer Land). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Mallendorfer Weg 125a, 99518 Bad Sulza
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schmiedehäuser Straße 29a, 07774 Dornburg-Camburg · 8 km · barrierefrei
Paul-Schneider-Straße 1, 99510 Apolda · 9 km
Bernhardstraße 25b, 99510 Apolda · 10 km
Stobraer Straße 65,67, 99510 Apolda · 10 km · barrierefrei
Planstraße 1, 99510 Apolda · 10 km
Neidschützer Straße 31, 06618 Naumburg (Saale) · 15 km
Othmarsplatz 3, 06618 Naumburg (Saale) · 15 km · barrierefrei
Wenzelsring 5, 06618 Naumburg (Saale) · 15 km
Jägerstraße 1, 06618 Naumburg (Saale) · 16 km
Friedensstraße 7, 06618 Naumburg (Saale) · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.