AWO Am Zwischenahner Meer
Seestraße 2a, 26160 Bad Zwischenahn
Pflegeheime in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Seestraße 2a, 26160 Bad Zwischenahn
Seestraße 2a, 26160 Bad Zwischenahn · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Viehdamm 8, 26188 Edewecht · 5 km
Grubenhof 18, 26188 Edewecht · 7 km
Dorfstraße 10, 26188 Edewecht · 7 km · barrierefrei
Roter Steinweg 57, 26188 Edewecht · 9 km
Hauptstraße 15c, 26215 Wiefelstede · 10 km
Am Esch 21, 26215 Wiefelstede · 10 km
Wiefelstede · 10 km
Am Esch 15, 26215 Wiefelstede · 10 km
Westersteder Straße 68, 26655 Westerstede · 10 km
Grüne Straße 10, 26655 Westerstede · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Zwischenahn
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.