Pflege & Wohnen Alte Schlossgärtnerei
Alte Schloßgärtnerei 4, 26180 Rastede · barrierefrei
Pflegeheime in Rastede (Landkreis Ammerland). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Alte Schloßgärtnerei 4, 26180 Rastede · barrierefrei
Peterstraße 14, 26180 Rastede
Tannenweg 58, 26180 Rastede · barrierefrei
Südender Straße 106, 26180 Rastede
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Esch 21, 26215 Wiefelstede · 6 km
Am Esch 15, 26215 Wiefelstede · 6 km
Wiefelstede · 6 km
Hauptstraße 15c, 26215 Wiefelstede · 6 km
Langenweg 152, 26125 Oldenburg · 6 km · barrierefrei
Langenweg 152, 26125 Oldenburg · 6 km · barrierefrei
Clausewitzstraße 5, 26125 Oldenburg · 9 km · barrierefrei
Friesenstraße 27, 26121 Oldenburg · 9 km
Moorstrich 20, 26349 Jade · 10 km
Alexanderstraße 62, 26121 Oldenburg · 10 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rastede
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.