Bethesda Badenweiler
Weilertalstraße 34, 79410 Badenweiler
Pflegeheim in Badenweiler (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Weilertalstraße 34, 79410 Badenweiler
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ernst-Leitz-Weg 4, 79295 Sulzburg · 5 km
Schliengen · 8 km
Staufen im Breisgau · 9 km
Schloßgasse 1, 79219 Staufen im Breisgau · 10 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 8, 79219 Staufen im Breisgau · 10 km · barrierefrei
Eichbodenweg 2, 79244 Münstertal/Schwarzwald · 10 km
Staufen im Breisgau · 10 km
Staltenweg 25, 79585 Steinen · 12 km
Wichernweg 3, 79189 Bad Krozingen · 12 km
Prälat-Stiefvater-Weg 2, 79238 Ehrenkirchen · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.