Vollstationäre Altenpflegeeinrichtung
Prälat-Stiefvater-Weg 2, 79238 Ehrenkirchen
Pflegeheim in Ehrenkirchen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Prälat-Stiefvater-Weg 2, 79238 Ehrenkirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Staufen im Breisgau · 4 km
Wichernweg 3, 79189 Bad Krozingen · 4 km
Bahnhofstraße 8, 79219 Staufen im Breisgau · 4 km · barrierefrei
Schloßgasse 1, 79219 Staufen im Breisgau · 4 km · barrierefrei
Basler Straße 84, 79227 Schallstadt · 4 km · barrierefrei
Staufen im Breisgau · 5 km
Eichbodenweg 2, 79244 Münstertal/Schwarzwald · 8 km
Hexentalstraße 5A, 79249 Merzhausen · 9 km · barrierefrei
Ernst-Leitz-Weg 4, 79295 Sulzburg · 9 km
Sulzburger Straße 6, 79114 Freiburg im Breisgau · 10 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.