Pflegezentrum Haus Hoheneck Ebendorf
Magdeburger Straße 28, 39179 Barleben · barrierefrei
Pflegeheime in Barleben (Börde). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Magdeburger Straße 28, 39179 Barleben · barrierefrei
Breiteweg 123, 39179 Barleben
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Neuer Sülzeweg 75, 39128 Magdeburg · 3 km
Krähenstieg 9, 39126 Magdeburg · 3 km
Johannes-R.-Becher-Straße 41, 39128 Magdeburg · 3 km · barrierefrei
Lübecker Straße 90, 39124 Magdeburg · 4 km
Mechthildstraße 27, 39128 Magdeburg · 5 km · barrierefrei
Bruno-Taut-Ring 150, 39130 Magdeburg · 5 km · barrierefrei
Johannes-Göderitz-Straße 83, 39130 Magdeburg · 5 km
Magdeburg · 5 km
Othrichstraße 30c, 39128 Magdeburg · 5 km
Umfassungsstraße 5, 39124 Magdeburg · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.