Wohnquartier "Am Stadtpark"
Julius-Bremer-Straße 9, 39326 Wolmirstedt
Pflegeheime in Wolmirstedt (Börde). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Julius-Bremer-Straße 9, 39326 Wolmirstedt
Julius-Bremer-Straße 8, 39326 Wolmirstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Mühlenberg 4, 39326 Zielitz · 5 km
Breiteweg 123, 39179 Barleben · 6 km
Gardelegener Straße 18B, 39326 Colbitz · 8 km
Krähenstieg 9, 39126 Magdeburg · 8 km
Magdeburger Straße 28, 39179 Barleben · 8 km · barrierefrei
Kleines Dorf 18A, 39291 Möser · 9 km
Neuer Sülzeweg 75, 39128 Magdeburg · 9 km
Kleines Dorf 18, 39291 Möser · 9 km · barrierefrei
Johannes-R.-Becher-Straße 41, 39128 Magdeburg · 9 km · barrierefrei
Lübecker Straße 90, 39124 Magdeburg · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.