Pflegeheime in Barsbüttel
Pflegeheim in Barsbüttel (Kreis Stormarn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Barsbüttel
Pflegen und Wohnen Öjendorf
Hamburg · 1 km · barrierefrei
Domicil – Seniorenpflegeheim
Öjendorfer Damm 97, 22043 Hamburg · 2 km
Seniorensitz am Hegen
Am Hegen 29, 22149 Hamburg · 3 km
Kursana Domizil
Oststeinbek · 3 km
Pflegen & Wohnen Holstenhof
Elfsaal 20, 22043 Hamburg · 3 km
Alten- & Pflegeheim Kinne
Paalende 30, 22149 Hamburg · 3 km
Martha Stiftung Servicewohnen
Paalende 25a, 22149 Hamburg · 3 km
Martha Haus
Hamburg · 3 km
Martha Stiftung Servicewohnen
Am Ohlendorffturm 16, 22149 Hamburg · 3 km
Alten- & Pflegeheim Kinne
Paalende 11, 22149 Hamburg · 3 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.