Mutter Eva von Tiele-Winckler Pflegeheim
Am Burgberg 2, 21465 Wentorf bei Hamburg · barrierefrei
Pflegeheim in Wentorf bei Hamburg (Kreis Herzogtum Lauenburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Burgberg 2, 21465 Wentorf bei Hamburg · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hamburg · 1 km
Gojenbergsweg 30, 21029 Hamburg · 2 km · barrierefrei
Maria-Merkert-Straße 3, 21465 Reinbek · 2 km
Saarstraße 2, 21029 Hamburg · 2 km
Reinbeker Weg 50, 21029 Hamburg · 2 km
Am Rosenplatz 16, 21465 Reinbek · 2 km · barrierefrei
Kückallee 5, 21465 Reinbek · 3 km · barrierefrei
Am Forstplatz 5, 21465 Reinbek · 3 km · barrierefrei
Bogenstraße 2, 21465 Reinbek · 3 km · barrierefrei
Am Güterbahnhof 9, 21035 Hamburg · 4 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.