Senioren- & Pflegeheim St. Hedwig
Pfarrer-Fichtl-Straße 16
Pflegeheim in Beratzhausen (Landkreis Regensburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pfarrer-Fichtl-Straße 16
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Riedenburger Straße 32, 93155 Hemau · 6 km
Am Marktplatz 8, Nittendorf · 13 km
Bahnhofstraße 1, 92358 Seubersdorf in der Oberpfalz · 15 km
Lohmühlenweg 3, 92345 Dietfurt an der Altmühl · 18 km · barrierefrei
Seraph-Baumer-Weg 1, 93138 Lappersdorf · 18 km · barrierefrei
Seraph-Baumer-Weg 1, 93138 Lappersdorf · 18 km · barrierefrei
Seraph-Baumer-Weg 3, 93138 Lappersdorf · 18 km · barrierefrei
Seraph-Baumer-Weg 5, 93138 Lappersdorf · 18 km · barrierefrei
Im Naabtalpark 22, 93133 Burglengenfeld · 20 km · barrierefrei
Im Naabtalpark 26, 93133 Burglengenfeld · 20 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.