Haus am Gigelberg
Riedlinger Straße 28, 88400 Biberach an der Riß
Pflegeheim in Biberach an der Riß (Landkreis Biberach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Riedlinger Straße 28, 88400 Biberach an der Riß
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Schönenbucher Weg 10, Mittelbiberach · 3 km · barrierefrei
Eschbachweg 2, 88433 Schemmerhofen · 8 km
Bahnhofstraße 9, 88433 Schemmerhofen · 10 km
Fischbacher Straße 11, 88436 Eberhardzell · 11 km
Biberacher Straße 1, 88416 Ochsenhausen · 12 km
Bahnhofstraße 15, 88416 Ochsenhausen · 13 km
Hauptstraße 25, Uttenweiler · 14 km · barrierefrei
Pfarrer-Leube-Straße 4, 88427 Bad Schussenried · 14 km · barrierefrei
Bad Schussenried · 14 km · barrierefrei
Abt-Rohrer-Straße 4, 88427 Bad Schussenried · 14 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Biberach an der Riß
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.