Altenzentrum Goldbach
Bahnhofstraße 15, 88416 Ochsenhausen
Pflegeheime in Ochsenhausen (Landkreis Biberach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bahnhofstraße 15, 88416 Ochsenhausen
Biberacher Straße 1, 88416 Ochsenhausen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Leutkircher Straße 1/1, 88453 Erolzheim · 9 km · barrierefrei
Leutkircher Straße 1/2, 88453 Erolzheim · 9 km · barrierefrei
Fischbacher Straße 11, 88436 Eberhardzell · 12 km
Riedlinger Straße 28, 88400 Biberach an der Riß · 13 km
Schönenbucher Weg 10, Mittelbiberach · 15 km · barrierefrei
Ulmer Straße 6, 87748 Fellheim · 15 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 9, 88433 Schemmerhofen · 16 km
Eschbachweg 2, 88433 Schemmerhofen · 17 km
Illertisser Straße 11, 89165 Dietenheim · 18 km · barrierefrei
Schloßgässle 1, 88410 Bad Wurzach · 19 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.