Senioren Oase
Bahnhofstraße 1, 38889 Blankenburg · barrierefrei
Pflegeheime in Blankenburg (Landkreis Harz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bahnhofstraße 1, 38889 Blankenburg · barrierefrei
Thiestraße 11, 38889 Blankenburg
Eichenbergweg 2, 38889 Blankenburg
Gartenstraße 7, 38889 Blankenburg
Hüttenröder Gartenstraße 9, 38889 Blankenburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 5a, 38895 Halberstadt · 7 km
Bahnhofstraße 5B, 38895 Halberstadt · 7 km
Bahnhofstraße 14b, 38895 Halberstadt · 7 km
Goetheweg 4, 06502 Thale · 8 km
Ahornallee 4, 06502 Thale · 8 km
Bleichenkopf 20, 38875 Oberharz am Brocken · 10 km
Platz des Friedens 7, Wernigerode · 11 km
Ernst-Pörner-Straße 13, 38855 Wernigerode · 12 km
Hans-Neupert-Straße 65, 38820 Halberstadt · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Stecklenberger Hauptstraße 20, 06502 Thale · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Blankenburg
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.