Wohnpark Landblick
Pappelweg 1A, 38829 Harsleben
Pflegeheim in Harsleben (Landkreis Harz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pappelweg 1A, 38829 Harsleben
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hans-Neupert-Straße 65, 38820 Halberstadt · 3 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Puschkinstraße 1, 38820 Halberstadt · 3 km · barrierefrei
Erich-Bordach-Straße 7a, 38820 Halberstadt · 4 km
Domplatz 13, 38820 Halberstadt · 4 km · barrierefrei
Röderhofer Straße 7, 38820 Halberstadt · 5 km
Winkel 13a, 38828 Wegeleben · 5 km
Bahnhofstraße 5a, 38895 Halberstadt · 8 km
Bahnhofstraße 5B, 38895 Halberstadt · 8 km
Bahnhofstraße 14b, 38895 Halberstadt · 8 km
Gartenstraße 38, 06484 Quedlinburg · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.