Pflegeheime in Blankenrath
Pflegeheim in Blankenrath (Landkreis Cochem-Zell). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Blankenrath
Seniorenzentrum Mittelmosel
Waldbornstraße 4, 56856 Zell (Mosel) · 10 km
Seniorenzentrum Kastellaun
Kastellaun · 11 km
Pfarrer Kurt-Velten-Altenpflegeheim
Niedersohrener Straße 25, 55487 Sohren · 12 km
Seniorenheim "Hunsrück-Höhe"
Gartenstraße 11, 55481 Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) · 12 km
Haus Rosa
Cochem · 14 km
Haus Franziska
Cochem · 14 km
Haus Don Bosco
Sehler Anlagen 35, 56812 Cochem · 14 km
Haus Rafael
Sehler Anlagen 34, 56812 Cochem · 14 km
Seniorenzentrum St. Josefsheim Alf
Wittlicher Straße 1, 56859 Alf · 14 km
Pro Seniore Residenz Cochem
Im Brühl 12, 14, 56812 Cochem · 14 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.