Caritas-Zentrum St. Alban
Am Reichsritterstift 5, 55294 Bodenheim · barrierefrei
Pflegeheim in Bodenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Reichsritterstift 5, 55294 Bodenheim · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mittelwiese 13, 55299 Nackenheim · 2 km
Bahnhofstraße 112, 55296 Harxheim · 4 km
Carl-Zeiss-Straße 13, 55129 Mainz · 5 km
Rheingauer Straße 27-27b, 65428 Rüsselsheim am Main · 6 km
Göttelmannstraße 45, 55131 Mainz · 7 km · barrierefrei
Gutenbergstraße 13, 55283 Nierstein · 7 km
Im Nieder-Olmer Pfad 2, 55270 Klein-Winternheim · 7 km
Bebelstraße 36, 65462 Ginsheim-Gustavsburg · 8 km
Hauptstraße 161, 55246 Wiesbaden · 8 km
Weintorstraße 12, 55116 Mainz · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bodenheim
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.