Johanneshaus Nierstein Seniorenwohn- und Pflegeheim
Gutenbergstraße 13, 55283 Nierstein
Pflegeheim in Nierstein (Landkreis Mainz-Bingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Gutenbergstraße 13, 55283 Nierstein
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Mittelwiese 13, 55299 Nackenheim · 6 km
Bahnhofstraße 112, 55296 Harxheim · 6 km
Am Reichsritterstift 5, 55294 Bodenheim · 7 km · barrierefrei
Am Kastell 15, 64521 Groß-Gerau · 11 km · barrierefrei
Rheingauer Straße 27-27b, 65428 Rüsselsheim am Main · 11 km
Brignoler Straße 39, 64521 Groß-Gerau · 11 km · barrierefrei
Ober-Olm · 11 km · barrierefrei
Stahlbaustraße 19, 64560 Riedstadt · 11 km
Schillerstraße 20-24, 64589 Stockstadt am Rhein · 11 km
Carl-Zeiss-Straße 13, 55129 Mainz · 12 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.