Häusliche Pflege Palmroth
Südstraße 3, 02943 Boxberg/O.L. - Hamor
Pflegeheim in Boxberg/O.L. - Hamor (Görlitz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Südstraße 3, 02943 Boxberg/O.L. - Hamor
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Heinrich-Heine-Straße 70, 02957 Krauschwitz - Krušwica · 16 km
Teicha-Dorfstraße 17, 02956 Rietschen - Rěčicy · 17 km · barrierefrei
Hauptstraße 16, 02699 Königswartha - Rakecy · 20 km
Plittstraße 13, 02906 Niesky · 21 km
Kollmer Straße 9, 02906 Niesky · 21 km
Heinrich-Mann-Straße 25, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 22 km
Kraftwerkstraße 94, 03130 Spremberg · 22 km
Thomas-Müntzer-Straße 26, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 22 km
Virchowstraße 70, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 22 km · barrierefrei
Ferdinand-von-Schill-Straße 31, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 22 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.