Altepflegeheim Bergstraße - Haus 2
Bergstraße 2, 04821 Brandis · barrierefrei
Pflegeheime in Brandis (Landkreis Leipzig). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bergstraße 2, 04821 Brandis · barrierefrei
Bergstraße 2A, 04821 Brandis · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Muldentalweg 1, 04828 Bennewitz · 4 km
Robert-Blum-Straße 11, 04683 Naunhof · 6 km · barrierefrei
Althener Straße 16A, 04319 Leipzig · 8 km · barrierefrei
Schulweg 11, 04319 Leipzig · 8 km · barrierefrei
Riesaer Straße 108, 04319 Leipzig · 8 km
Am Schmiedehöfchen 1, 04425 Taucha · 8 km · barrierefrei
Leipziger Straße 3c, 04425 Taucha · 9 km
Leipziger Straße 3a-b, 04425 Taucha · 9 km
Leipziger Straße 15, 04828 Bennewitz · 9 km · barrierefrei
Werkstättenstraße, 04319 Leipzig · 9 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.