AWO Seniorenzentrum Wurzen
Albert-Kuntz-Straße 23, 04808 Wurzen
Pflegeheime in Wurzen (Landkreis Leipzig). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Albert-Kuntz-Straße 23, 04808 Wurzen
Lessingstraße 27
Kleegasse 18, 04808 Wurzen
Warsteiner Straße 2, 04808 Wurzen
Roitzscher Weg 1a, 04808 Wurzen
Eilenburger Straße 40, 04808 Wurzen
Haugwitzstraße 8, 04808 Wurzen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Leipziger Straße 15, 04828 Bennewitz · 2 km · barrierefrei
Eilenburger Straße 22b, 04808 Thallwitz · 3 km
Thomas-Müntzer-Straße 4, 04808 Lossatal · 7 km
Muldentalweg 1, 04828 Bennewitz · 7 km
Philipp-Müller-Platz 2, 04808 Lossatal · 9 km · barrierefrei
Bergstraße 2A, 04821 Brandis · 10 km · barrierefrei
Bergstraße 2, 04821 Brandis · 10 km · barrierefrei
Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg · 12 km · barrierefrei
Rödgener Landstraße 16, 04838 Eilenburg · 14 km · barrierefrei
Robert-Blum-Straße 11, 04683 Naunhof · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wurzen
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.