Seniorenresidenz Anna
Sylter Straße 1, 31303 Burgdorf (Region Hannover) · barrierefrei
Pflegeheim in Burgdorf (Region Hannover) (Region Hannover). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sylter Straße 1, 31303 Burgdorf (Region Hannover) · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Iltener Straße 21, 31275 Lehrte · 9 km
Backhausstraße 4, 31275 Lehrte · 11 km · barrierefrei
Am Alten Sportplatz 1, 31275 Lehrte · 11 km
Hannover · 12 km
Am Seelberg 19, 30629 Hannover · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Burgdorfer Straße 13, 31311 Uetze · 13 km
Montag: 08:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Uetze · 14 km
Luise-Blume-Straße 1, Hannover · 14 km
Bennebosteler Weg 1, 29336 Nienhagen · 14 km · barrierefrei
Osterfelddamm 12, Hannover · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Burgdorf (Region Hannover)
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.