Sozialstation JWK
Burgdorfer Straße 13, 31311 Uetze
Montag: 08:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Pflegeheime in Uetze (Region Hannover). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Burgdorfer Straße 13, 31311 Uetze
Montag: 08:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 8b, 29356 Bröckel · 7 km · barrierefrei
Hauptstraße 8c, 29356 Bröckel · 7 km · barrierefrei
Weißer Acker 1, 31234 Edemissen · 8 km · barrierefrei
Bennebosteler Weg 1, 29336 Nienhagen · 12 km · barrierefrei
Sylter Straße 1, 31303 Burgdorf (Region Hannover) · 12 km · barrierefrei
Lerchenweg 8, 29342 Wienhausen · 13 km
Eiklint 10, 29227 Celle · 15 km
Fuhsering 1, 31226 Peine · 17 km
Feldstraße 2, 31226 Peine · 17 km
Iltener Straße 21, 31275 Lehrte · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.