Vitanas Psychiatrisches Centrum Glückstadt
Grillchaussee 77-79, 25348 Engelbrechtsche Wildnis
Pflegeheim in Engelbrechtsche Wildnis (Kreis Steinburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Grillchaussee 77-79, 25348 Engelbrechtsche Wildnis
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Blumenstraße 3, 25348 Glückstadt · 1 km
Möwenweg 5, 25348 Glückstadt · 2 km
Schenckstraße 8, 25348 Glückstadt · 2 km · barrierefrei
Stiftstraße 21, 25361 Krempe · 6 km
Bekenreihe 11, 25368 Kiebitzreihe · 9 km
Triftweg 56, 21706 Drochtersen · 11 km
Krankenhausweg 9, 21729 Freiburg (Elbe) · 12 km · barrierefrei
Schulstraße 31, Elmshorn · 14 km
Stiftstraße 18, 25566 Lägerdorf · 14 km · barrierefrei
Hoyerstraße 32, 25337 Elmshorn · 15 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.