Senioren-Wohnpark Erkner
Gerhart-Hauptmann-Straße 12, 15537 Erkner
Pflegeheime in Erkner (Oder-Spree). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Gerhart-Hauptmann-Straße 12, 15537 Erkner
Hessenwinkler Straße 1b, 15537 Erkner · barrierefrei
Albert-Kiekebusch-Straße 16, 15537 Erkner
Forststraße Waldhaus 1, 15537 Erkner
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Fürstenwalder Allee 318-322, 12589 Berlin · 4 km
Karl-Marx-Straße 34, 15537 Grünheide (Mark) · 4 km
Friedrich-Engels-Straße 26, 15537 Grünheide (Mark) · 4 km
Berliner Platz 3, 15569 Woltersdorf · 5 km
Seebad 31, 15562 Rüdersdorf bei Berlin · 5 km
Ernst-Thälmann-Straße 77, 15562 Rüdersdorf bei Berlin · 8 km
Werlseestraße 39A, 12587 Berlin · 9 km · barrierefrei
Werlseestraße 37, Berlin · 9 km
Werlseestraße 39, 12587 Berlin · 9 km · barrierefrei
Werlseestraße 37, 12587 Berlin · 9 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.