AWO Franz-Kast-Haus
Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen
Pflegeheime in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Graf-Eberstein-Straße 2, 76199 Karlsruhe · 4 km
Erlenweg 2, 76199 Karlsruhe · 5 km
Wilhelm-Leuschner-Straße 67, 76189 Karlsruhe · 6 km
Karlsbad · 6 km
Hinter der Kirche 4, 76307 Karlsbad · 7 km
Rankestraße 20a, 76137 Karlsruhe · 7 km · barrierefrei
Rüppurrer Straße 29, 76137 Karlsruhe · 7 km · barrierefrei
Steinhäuserstraße 19b-c, Karlsruhe · 7 km · barrierefrei
Redtenbacherstraße 10-14, 76133 Karlsruhe · 7 km
Kriegsstraße 83, 76133 Karlsruhe · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.