Caritas Seniorenzentrum Sankt Martin
Kastenwörthstraße 12, 76287 Rheinstetten
Pflegeheime in Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kastenwörthstraße 12, 76287 Rheinstetten
Kastenwörthstraße 10, 76287 Rheinstetten
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wilhelm-Leuschner-Straße 67, 76189 Karlsruhe · 5 km
Hopfenstraße 3, 76185 Karlsruhe · 5 km
Durmersheimer Straße 55, 76185 Karlsruhe · 5 km
Bahnhofstraße 3, 76448 Durmersheim · 5 km
Hardtstraße 26-30, 76185 Karlsruhe · 6 km
Gustav-Heller-Platz 1, 76135 Karlsruhe · 6 km
Sophienstraße 209, 76185 Karlsruhe · 6 km
Feldstraße 12, 76185 Karlsruhe · 6 km
Steinhäuserstraße 19b-c, Karlsruhe · 6 km · barrierefrei
Moningerstraße 7-11, Karlsruhe · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rheinstetten
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.