Haus an der Leisnitz
Coschützer Straße 10, 01705 Freital
Pflegeheime in Freital (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Coschützer Straße 10, 01705 Freital
Oppelstraße 4a, 01705 Freital
Leßkestraße 12, 01705 Freital
Pesterwitzer Straße 8A, 01705 Freital
Pesterwitzer Straße 8, 01705 Freital
Schöne Aussicht 1, 01705 Freital
Somsdorfer Straße 1a, 01705 Freital
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kesselsdorfer Straße 143, 01169 Dresden · 4 km · barrierefrei
Coschützer Straße 58a, 01187 Dresden · 4 km
Forsythienstraße 24, 01169 Dresden · 4 km
Coschützer Straße 67, 01187 Dresden · 4 km
Mohorner Straße 12, 01159 Dresden · 5 km
Mohorner Straße 14, 01159 Dresden · 5 km
Leutewitzer Ring 84, 01169 Dresden · 5 km
Markt 11, 01734 Rabenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) · 5 km
Lukasplatz 4, 01069 Dresden · 6 km
Kaitzer Straße 3, 01069 Dresden · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Freital
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.