Alten- und Pflegeheim "Zur alten Linde"
Markt 11, 01734 Rabenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
Pflegeheim in Rabenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Markt 11, 01734 Rabenau (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Somsdorfer Straße 1a, 01705 Freital · 2 km
Leßkestraße 12, 01705 Freital · 4 km
Coschützer Straße 10, 01705 Freital · 6 km
Oppelstraße 4a, 01705 Freital · 6 km
Am Heidepark 13, 01744 Dippoldiswalde · 7 km
Pesterwitzer Straße 8A, 01705 Freital · 7 km
Pesterwitzer Straße 8, 01705 Freital · 7 km
Schöne Aussicht 1, 01705 Freital · 7 km
Coschützer Straße 58a, 01187 Dresden · 8 km
Coschützer Straße 67, 01187 Dresden · 8 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.