Seniorenzentrum Garrel Haus Elisabeth
Möhlenkamp 9, 49681 Garrel · barrierefrei
Pflegeheim in Garrel (Landkreis Cloppenburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Möhlenkamp 9, 49681 Garrel · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ginsterstraße 16, 26219 Bösel · 8 km
Ritterstraße 8, 49661 Cloppenburg · 12 km
Am Buchenbaum 30, 49696 Molbergen · 12 km
Zum Stellwerk 12, 49661 Cloppenburg · 12 km
Altenoyther Straße 11b, 26169 Friesoythe · 13 km · barrierefrei
Ermker Straße 22, 49696 Molbergen · 13 km
Hauptstraße 14-18, 26197 Großenkneten · 14 km
Am Fischerheim 3, 26203 Wardenburg · 17 km
Magdeburger Straße 16, Cappeln (Oldenburg) · 18 km
Roter Steinweg 57, 26188 Edewecht · 18 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.