Altenpflegeheim Haus Vogelsberg
Ober-Seemer Straße 10, 63688 Gedern · barrierefrei
Pflegeheime in Gedern (Wetteraukreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ober-Seemer Straße 10, 63688 Gedern · barrierefrei
Otto-Müller-Straße 70, 63688 Gedern
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ortenberg (Wetteraukreis) · 9 km
Rosengarten 2a, 63633 Birstein · 10 km
Zum Alten Feld 23, 63679 Schotten · 10 km
Parkstraße 10, 63679 Schotten · 11 km
Falltorstraße 38, 63679 Schotten · 12 km
Büdinger Weg 20, 63607 Wächtersbach · 13 km
Waldstraße 29, 36355 Grebenhain · 14 km
Ahlstraße 16, 36399 Freiensteinau · 14 km
Bahnhofstraße 37, 63667 Nidda · 14 km
Sprudelstraße 19, 63683 Ortenberg (Wetteraukreis) · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.