PflegeCentrum Sonnenschein
Wilhelmstraße 84-88, 99834 Gerstungen
Pflegeheime in Gerstungen (Wartburgkreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Wilhelmstraße 84-88, 99834 Gerstungen
Ettenhäuser Weg 4, 99834 Gerstungen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Werrastraße 9, 99837 Werra-Suhl-Tal · 4 km · barrierefrei
Werrastraße 23, 99837 Werra-Suhl-Tal · 4 km · barrierefrei
Kirchweg 7, 36208 Wildeck · 6 km
Roter Graben 4, 36469 Bad Salzungen · 10 km
Vorwerksgasse 15, 36469 Bad Salzungen · 12 km
Heidelbergstraße 9, 37293 Herleshausen · 12 km · barrierefrei
Mariental 21-23, 99817 Eisenach · 14 km
Georgenstraße 62, 99817 Eisenach · 14 km
Georgenstraße 31, 99817 Eisenach · 14 km
Markt 16, 99817 Eisenach · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.