Seniorenpflegeheim Haus Lebensbrücke
Werrastraße 23, 99837 Werra-Suhl-Tal · barrierefrei
Pflegeheime in Werra-Suhl-Tal (Wartburgkreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Werrastraße 23, 99837 Werra-Suhl-Tal · barrierefrei
Werrastraße 9, 99837 Werra-Suhl-Tal · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirchweg 7, 36208 Wildeck · 2 km
Wilhelmstraße 84-88, 99834 Gerstungen · 2 km
Ettenhäuser Weg 4, 99834 Gerstungen · 10 km · barrierefrei
Im Küchgarten 1, 36269 Philippsthal (Werra) · 12 km
Heidelbergstraße 9, 37293 Herleshausen · 13 km · barrierefrei
Vorwerksgasse 15, 36469 Bad Salzungen · 13 km
Roter Graben 4, 36469 Bad Salzungen · 13 km
Wichmannswiese 6a, 36205 Sontra · 16 km
Wichmannswiese 3, 36205 Sontra · 17 km · barrierefrei
Lindenauer Straße 21, 36205 Sontra · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.