Pflegeheime in Hainburg
Pflegeheime in Hainburg (Landkreis Offenbach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Altenwohnheim
Waldstraße 23, 63512 Hainburg
Seniorenwohnanlage
Am Kiefernhain 11A, 63512 Hainburg
Seniorenwohnanlage
Am Kiefernhain 11, 63512 Hainburg
Seniorenwohnanlage
Am Waldmorgen 2, 63512 Hainburg
Simeonstift
Triebweg 36, 63512 Hainburg
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In der Umgebung von Hainburg
Seniorenheim Theresa
Hanauer Landstraße 71, 63538 Großkrotzenburg · 2 km
Städtisches Altenheim
Dammsweg 1, 63538 Großkrotzenburg · 3 km
Haus Senio
Seligenstadt · 3 km
CURA Pflegehaus Seligenstadt GmbH
Seligenstadt · 3 km
Kursana Domizil
Griesgrund 1, 63500 Seligenstadt · 4 km
Haus am Brunnen
Hanau · 4 km
Seniorenresidenz Haus Julia
Albert-Rißberger-Straße 1, 63110 Rodgau · 5 km
SeniorenResidenz "Zur Sandmühle"
Zur Sandmühle 4, 63796 Kahl am Main · 5 km
Pflegezentrum Mainterrasse
Kirchstraße 4-6, 63456 Hanau · 6 km
Wohnanlage Obertshausen
Adenauerstraße 21, 63179 Obertshausen · 6 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.