Pflegeheime in Heimbach
Pflegeheime in Heimbach (Kreis Düren). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pflegewohnhaus Hergarten
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In der Umgebung von Heimbach
Pflegeheim Schuch
Zülpicher Straße 11, 52385 Nideggen · 7 km
Cellitinnen-Seniorenhaus Christinenstift
Bahnhofstraße 24, 52385 Nideggen · 7 km
Seniorenzentrum Vossenack Geschwister-Louis-Haus
Baptist-Palm-Platz 1, 52393 Hürtgenwald · 10 km · barrierefrei
Marisa Residenz
Mechernich · 10 km
Sonnenhof
Kölner Straße 25-31, 53894 Mechernich · 11 km
Sonnenhof
Kölner Straße 26, 53894 Mechernich · 11 km · barrierefrei
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Vorburg 16, 53937 Schleiden · 11 km
Barbarahof
Im Schmidtenloch 32, 53894 Mechernich · 12 km
Kreuserstift
Bahnstraße 67, 53894 Mechernich · 12 km
Cellitinnen-Marienborn St. Elisabeth
Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich · 12 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.