Cellitinnen-Seniorenhaus Christinenstift
Bahnhofstraße 24, 52385 Nideggen
Pflegeheime in Nideggen (Kreis Düren). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bahnhofstraße 24, 52385 Nideggen
Zülpicher Straße 11, 52385 Nideggen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heimbach · 4 km
Baptist-Palm-Platz 1, 52393 Hürtgenwald · 6 km · barrierefrei
Im Herkesgarten 11, 52372 Kreuzau · 8 km · barrierefrei
Heimbach · 9 km
Elstergasse 23, 52355 Düren · 9 km
Kreuzauer Straße 211, 52355 Düren · 10 km
Tannenweg 16, 52391 Vettweiß · 11 km
Am Dürener Weg 8, 52355 Düren · 13 km
Nideggener Straße 5a, 52349 Düren · 13 km
Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.