Haus Doris
Breslauer Straße 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Pflegeheime in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Breslauer Straße 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Middelweg 7, 24558 Henstedt-Ulzburg
Breslauer Straße 6, 24558 Henstedt-Ulzburg
Dorfstraße 12, 24558 Henstedt-Ulzburg · barrierefrei
Am Ring 12-14, 24558 Henstedt-Ulzburg
Lühmannstraße 11, 24558 Henstedt-Ulzburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dorfstraße 7a, 24629 Kisdorf · 4 km · barrierefrei
Segeberger Straße 2, 24629 Kisdorf · 4 km · barrierefrei
Lohestraße 20, 25486 Alveslohe · 5 km · barrierefrei
Finkenweg 1, Ellerau · 5 km
Am Bahnhof 2, 24568 Kaltenkirchen · 6 km
Kaltenkirchen · 6 km
Kaltenkirchen · 6 km
Ulzburger Straße 533-535, 22844 Norderstedt · 6 km
Naher Straße 41a, 24558 Wakendorf II · 7 km
Adlerkamp 5, 22846 Norderstedt · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Henstedt-Ulzburg
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.