Pflegeheime in Quickborn
Pflegeheime in Quickborn (Kreis Pinneberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
DANA Pflegeheim Klingenberg
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In der Umgebung von Quickborn
Seniorenresidenz Ellerau
Finkenweg 1, Ellerau · 2 km
Haus am Rehhagen
Kieler Straße 136, 25474 Hasloh · 3 km
Das Haus im Park
Adlerkamp 5, 22846 Norderstedt · 6 km
Wohnhaus Falkenkamp
Falkenkamp 64, 22846 Norderstedt · 6 km
Alloheim
Ulzburger Straße 533-535, 22844 Norderstedt · 6 km
Alten- und Pflegeheim Schmalensee
Middelweg 7, 24558 Henstedt-Ulzburg · 6 km
Haus Sonnenhof
Am Ring 12-14, 24558 Henstedt-Ulzburg · 6 km
Seniorenheim Alvesloherhof
Lohestraße 20, 25486 Alveslohe · 6 km · barrierefrei
Haus Hog'n Dor
Alter Kirchenweg 2, Norderstedt · 7 km · barrierefrei
Altenpension Kornhooper Landhaus
Kornhoop 5, Norderstedt · 7 km · barrierefrei
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Quickborn
Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.