AWO Wohnen mit Service
Richard-Wagner-Straße 1, 06333 Hettstedt
Pflegeheime in Hettstedt (Mansfeld-Südharz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Richard-Wagner-Straße 1, 06333 Hettstedt
Fichtestraße 80a, 06333 Hettstedt
Fichtestraße a80a, 06333 Hettstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sangerhäuser Straße 34, 06343 Mansfeld · 8 km
Alte Schäferei 1 1, 06347 Gerbstedt · 9 km
Steigerstraße 14A, 06308 Benndorf · 10 km · barrierefrei
Lindenstraße 60, 06449 Aschersleben · 11 km
Adam-Olearius-Straße 1, 06449 Aschersleben · 11 km
Ermslebener Straße 82a, 06449 Aschersleben · 12 km
Bogenstraße 80a, 06449 Giersleben · 12 km
Oberhütte 37, 06295 Lutherstadt Eisleben · 12 km
Zeppelinstraße 10, 06295 Lutherstadt Eisleben · 15 km
Zeppelinstraße 10, 06295 Lutherstadt Eisleben · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.