Pflegeheime in Horgenzell
Pflegeheim in Horgenzell (Landkreis Ravensburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Horgenzell
Seniorenzentrum Wilhelmsdorf
Korntaler Weg 9, 88271 Wilhelmsdorf · 7 km
Seniorenwohnheim St. Meinrad
Galgenhalde 23, 88213 Ravensburg · 9 km
Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack
Seestraße 26, 88214 Ravensburg · 11 km
Seniorenzentrum Gustav-Werner-Stift
Adolf-Kolping-Straße 5, 88212 Ravensburg · 11 km
Seniorenzentrum Gustav-Werner-Stift Weingarten
St.-Konrad-Straße 2, 88250 Weingarten · 12 km
Seniorenzentrum St. Franziskus
Spitalstraße 1, 88677 Markdorf · 12 km · barrierefrei
Haus St. Barbara
Marktplatz 4, 88255 Baienfurt · 13 km
Alten- und Pflegeheim Wespach
Salem · 13 km
Wohnpark St. Josef
Paul-Pfaff-Straße 7, Altshausen · 14 km
Altenzentrum Selige Irmgard
Sperlingweg 6, 88255 Baindt · 14 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.