Alten-und Pflegeheim Klinikum
Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
Pflegeheime in Ingolstadt. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
Nürnberger Straße 32a, 85055 Ingolstadt
Stinnesstraße 8, 85057 Ingolstadt · barrierefrei
Peisserstraße 66, 85053 Ingolstadt
Westliche Ringstraße 5, 85049 Ingolstadt
Gabelsbergerstraße 46, 85057 Ingolstadt
Eichenwaldstraße 79, 85049 Ingolstadt · barrierefrei
Esplanade 15, 85049 Ingolstadt
Fechtgasse 1, 85049 Ingolstadt · barrierefrei
Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt
Levelingstraße 5, 85049 Ingolstadt
Münchener Straße 133, 85051 Ingolstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Ingolstadt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.